Reich Consult

Wir sind ein unabhängiger Berater in allen Personalfragen. Hierbei stehen wir Arbeitgebern ebenso zur Seite wie Arbeitnehmern. Wir betreiben kein Headhunting und keine Stellenvermittlung.

ReichConsult GBR, Martin Reich,
Postf. 730163, 60503 Frankfurt am Main,
Hotline 0-900-1-782177
(Eur 1,99 pro Minute aus dem dt. Festnetz; Mobil teurer.)

Email:
kontakt@reichconsult.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ReichConsult GbR

(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten auf Werkvertragsbasis, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

(2) Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Personalberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird.

 

NetObjects Fusion 12.0

(3) Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,

a) wenn der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übermittelt oder übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder

b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

(5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

(6) Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. der Privatsphäre des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

(7) Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

(8) Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen bzw. Arbeitsinformationen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

(9) Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den im jeweils gültigen Webauftritt aufgeführten Honorarsätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

Soweit Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatshonorare vereinbart sind, so wird je die Hälfte der Auftragssumme bei Auftragsvergabe und die restliche Hälfte bei Beendigung des Auftrags fällig.

Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist oder wird.

Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen.

(10) Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.

Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(11) Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 5 dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.

(12) Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.

(13) Sonstiges

Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.

Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden.

Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.